Transparenzbekanntmachung Kommunalwahl 2026
Titel: Flyer und Plakate KW26
FDP Amberg-Sulzbach
Diese Veröffentlichung umfasst die Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Anzeige bereitgestellt werden müssen.
Nach der Verordnung ist dies Aufgabe des Herausgebers der Werbung, also des Anbieters politischer Werbedienstleistungen, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet.
Wir übernehmen diese Bereitstellung ersatzweise für den Herausgeber, ohne hierdurch eine entsprechende rechtliche Verpflichtung anzuerkennen.
Der Sponsor:
FDP Amberg-Sulzbach, Sudetenweg 4, 92289 Ursensollen, amberg-sulzbach@fdp-bayern
Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
FDP Amberg-Sulzbach, Sudetenweg 4, 92289 Ursensollen, amberg-sulzbach@fdp-bayern
Veröffentlichungszeitraum: 01.01.2026 – 30.03.2026
Aggregierte Beträge für die politische Anzeige: 2000.00 EUR
Informationen über die Herkunft der Beträge: privat – EU
Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge:
Preis gemäß Preisliste inkl. USt.
Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
Kommunalwahl Bayern 08.03.2026
Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme:
https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: amberg-sulzbach@fdp-bayern.de